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Immobilienbewertung

Verkehrswert nach §194 BauGB

Ein Gutachten nach §194 BauGB ermittelt mittels besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung des Sachverständigen den Verkehrswert = Marktwert einer Immobilie.
Der Verkehrswert nach §194 BauGB ist wie folgt definiert:

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Mit anderen Worten: Der Verkehrswert wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale an einem definierten Stichtag zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises.

Expertenwissen

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens setzt umfangreiches, stets aktuelles wirtschaftliches, juristisches und technisches Fachwissen des breiten Immobilienspektrums voraus. Hinzu kommt eine detaillierte und aktuelle Kenntnis der Makro- und Mikrofaktoren des jeweiligen Immobilienmarktes. Die persönliche Erfahrung und der „gesunde Menschenverstand“ machen dann unter Bezugnahme aller wertrelevanten Daten ein qualifiziertes, aussagefähiges und belastbares Gutachten.

Unsere qualifizierten Gutachten und Wert-Expertisen sind daher nicht mit im Internet angebotenen pauschalen Bewertungsschemata oder reinen Formularbewertungen vergleichbar. Diese können die individuellen Gegebenheiten einer Immobilie (z.B. Zustand, Mikrolage) entweder aufgrund fehlender Datenbasis oder ungenügender Eingabemöglichkeiten nicht erfassen werden.

Um ein verfälschtes Bild des Wertes vorzubeugen ist es zwingend notwendig sämtliche öffentliche (z.B. Baulasten) und privatrechtliche Rechte und Lasten zu analysieren und zu bewerten.

Eine seriöse Verkehrswertermittlung setzt immer eine persönliche Besichtigung der Immobilie durch einen Sachverständigen voraus.

Immobilienbewertung im Zuge der Trennung:

Gehören Immobilien zur Vermögensmasse, ist bei einer Ehescheidung häufig der Zugewinn nach § 1373 BGB strittig. Das Streitpotenzial ist hier besonders hoch. Sinnvoll, prozessfördernd und kostensparend ist es, beide Partner in die Klärung einzubeziehen. Eine objektive, unabhängige Bewertung durch den zertifizierten Sachverständigen empfiehlt sich bereits vorab.

Gutachten bei Scheidung / Erbfall / Schenkung

Woran viele nicht denken, einen Immobiliensachverständigen zu konsultieren macht bereits zu Lebzeiten Sinn. Vieles kann vorher besprochen und geregelt werden.

Erbfall

Häufige Fragen – bei denen wir Ihnen aus sachverständiger Sicht gerne helfen:

  • Wie verteile ich mein Immobilienvermögen? Wer soll was, wann und wie erhalten?
  • wie kann man eventuellem Erbstreit vorbeugen?
  • Wie ist die steuerliche Betrachtung (Steuerberater), kann ich schon im Vorfeld einiges regeln?
  • Kann mein Immobilienvermögen erhalten bleiben und wie sieht die optimale Verteilung aus?

Schenkung

Die Übertragung von Immobilien schon zu Lebzeiten kann finanzielle Vorteile haben. Je nach Höhe und Freibetrag sind jedoch Steuern zu bezahlen.

Für immer mehr Immobilienbesitzer ist die Schenkung ihres Grundbesitzes an ihre Lieben eine echte Option. Es sprechen einige Gründe dafür, diese Variante dem klassischen Vererben vorzuziehen. Zum einen werden sich die Begünstigten in der Regel sehr darüber freuen, zum anderen kann man sich durch ein lebenslanges Wohnrecht selbst absichern.

Geschäftskunden

Eine offene Unternehmensnachfolge kann viele Gründe haben, unter anderem die Frage: Was ist mein Unternehmen wert?

Wir als Immobiliengutachter bewerten zwar nicht Ihr Unternehmen, jedoch den Wert Ihrer Geschäftsimmobilien. Denn nicht nur das Unternehmen an sich ist wertvoll, sondern auch die Immobilie, die zum Unternehmen gehört. Sowohl der Unternehmenswert als auch der Immobilienwert ist bei der Weitergabe innerhalb der Familie oder dem Verkauf des eigenen Unternehmens wichtig.

Das bringt viele offene Fragen mit sich:

Komplettverkauf oder Teilverkauf

  • Verkauf des Unternehmens und Verpachtung der Immobilie
  • Teilung des Unternehmens innerhalb der Familie und/oder beim Verkauf des Unternehmens
  • Gründung einer separaten Immobiliengesellschaft
  • usw.

Wir als Immobiliengutachter können mit Sicherheit nicht alle Fragen beantworten, aber wir können Sie bei vielen Fragen mit unserem Fachwissen unterstützen

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