Banken & Sparkassen

Banken & Sparkassen

Zur Absicherung von Finanzierungsgeschäften erstellen wir für Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen Markt- und Beleihungswertgutachten.

Dabei richten wir uns nach § 16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Die Verordnung regelt neben fachlichen Vorgaben auch Anforderungen an die Gutachter hinsichtlich:

  • Qualifikation
  • Erfahrung
  • Unabhängigkeit

Unser Büro verfügt über nach den Vorgaben der HypZert GmbH zertifizierte Gutachter (Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke – CIS HypZert (F)).

Auch Bankhäuser und Sparkassen, die keine Pfandbriefbanken sind, sind zunehmend auf den Nachweis ihrer Eigenkapitalrentabilität (Basel II und III) angewiesen, um sich günstig am Markt refinanzieren zu können. Des Weiteren besteht die Option, das Pfandbriefgeschäft sukzessive aufzubauen. Der Nachweis für die Eigenkapitalrentabilität kann laut Pfandbriefgesetz (außer im Kleindarlehensbereich bis 600.000,00 Euro) ausschließlich von zertifizierten Gutachtern (HypZert) durch die Ermittlung von Markt- und Beleihungswerten der finanzierten Immobilien erreicht werden. Die von uns erstellten Markt- und Beleihungswertgutachten bieten Ihnen Transparenz und Sicherheit.
Wir bieten auf Ihr Kreditinstitut zugeschnittene Bausteine und Leistungen an, um Ihren Bewertungsbereich optimal aufzustellen.

Wir bieten Ihnen:

  • Erstellung von Markt- und Beleihungswertgutachten nach Pfandbriefgesetz
  • Non performing Loan (Konfliktmediation bei gestörten Loans, Verwertungskonzepte)
  • Plausibilisieren von vorhandenen Gutachten
  • Wertüberprüfungen
  • Mittelverwendungszwecknachweis/Bautenstandskontrollen
  • Beratung der Kreditabteilung in relevanten Fragen der Immobilie als Sicherheit
  • Umfangreiche Bewertungsdatenbanken (Marktberichte, Vergleichsmieten, Wohnungsmarktberichte, Bodenrichtwertkarten etc.
  • Standardisierte Bewertungssoftware (Lora 3.0)

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Gutachterkontor Lappka

Eifelweg 10
73527 Schwäbisch Gmünd


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