Steuerberater / Rechtsanwälte
Steuerberater / rechtsanwälte
Ihr Mandant hat oftmals konkrete Vorstellungen über den „Wert“ seiner Immobilie. Aber das Finanzamt sieht dies ganz anders.
Die Festsetzung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer ist gegenüber dem Finanzamt über eine sog. „Escape Klausel“ widerlegbar.
Der Steuerpflichtige kann nach § 198 BewG mittels eines qualifizierten Verkehrswertgutachtens eines Sachverständigen für Immobilienbewertung den Nachweis des „niedrigeren gemeinen Wertes“ führen und dadurch häufig Erbschaftssteuern sparen. Denn die Finanzämter wenden seit der Reform des Erbschaftsteuergesetzes bei der Grundbesitzwertfeststellung das sog. „typisierende Massenverfahren“ an. Dieses beruht, wie der Begriff schon suggeriert, auf pauschalen, standardisierten Werten, welche oft nicht die individuellen Merkmale der Immobilie wiederspiegeln. Dadurch kommt es oft zu überhöhten Grundbesitzwertfestsetzungen.
Die Feststellung des Verkehrswerts ist für das Finanzamt nicht bindend, sondern unterliegt der Beweiswürdigung durch die Behörde. Sie überprüft die inhaltliche Richtigkeit und Schlüssigkeit. Insofern werden an das Gutachten hohe qualitative Maßstäbe angelegt.
Tipp: Warten Sie nicht erst den Erbschaftssteuerbescheid des Erbschaftssteuerfinanzamts ab, sondern prüfen Sie unmittelbar den (vorher ergehenden) Grundbesitzwertbescheid. Letzterer hat nämlich Bindungswirkung für den Erbschaftssteuerbescheid.
Gerne beraten wir Sie als Steuerberater/Rechtsanwalt bei dieser Fragestellung und ggf. Anfechtung des Bescheids.
Erfahrungsgemäß sind hier in Einzelfällen Korrekturen bis zu 30% an dem vom Finanzamt angesetzten Verkehrswert möglich – mit einer entsprechenden Senkung Ihrer Steuerlast.
Anerkennung eines HypZert (F) Gutachters nach ISO/IEC 17024 durch die nachfolgenden Institutionen
Bundesfinanzministerium
Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Gutachten von HypZert zertifizierten Gutachterinnen und Gutachtern durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert.
DAkks
Die Zertifizierungsbereiche HypZert S und HypZert F und HypZert M sind nach ISO/IEC 17024 akkreditiert. Die Akkreditierung ist gültig bis zum 05.01.2023 und läuft unter der Akkreditierungsnummer D-ZP-16042-01.
BaFin
Die BaFin erkennt HypZert Gutachter/innen seit 1999 im Rahmen der Qualifikation für die Großkreditrichtlinie an.
Immobilienbewertung zur Berechnung der Erbschaftssteuer
Im Zuge der Erbschaft einer Immobilie erhebt das Finanzamt im Regelfall eine Erbschaftssteuer. Damit diese korrekt berechnet werden kann, muss dafür der Wert einer Immobilie bekannt sein. Das Finanzamt ermittelt den Wert anhand von Durchschnittszahlen von vergleichbaren Objekten in der Region. Da das Finanzamt die Immobilie aber nicht direkt vor Ort begutachtet, kann es passieren, dass der Wert und damit auch die Erbschaftssteuer zu hoch angesetzt werden.
Deswegen sollte der Erbe auch immer selbst bei einem qualifizierten Immobiliensachverständigen ein Wertgutachten in Auftrag geben und es dem Finanzamt vorlegen. Die Vorteile eines solchen Gutachtens: es wird auf Grundlage einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt, erfasst statt Vergleichswerten die individuellen Wertfaktoren eines Objektes und bestimmt damit den Wert sehr genau und wertgerecht – und damit auch die Festsetzung der Höhe der Erbschaftsteuer.
Neutrale Wertermittlung von Immobilien bei Erbschafts, Pflichtteilsanspruch oder Erbregelung!
Erben bringt Segen, oft aber auch Sorgen. Drückt die hohe Erbschaftssteuer? Stellt ein Miterbe Forderungen oder wollen Sie selbst innerhalb einer Erbengemeinschaft ausgezahlt werden?
Das Finanzamt definiert den Immobilienwert als Grundlage der Besteuerung nach einem stark vereinfachten Verfahren. Die Besichtigung der Immobilie ist nicht erforderlich. Mindernde Mängel wie eine hohe Immobilienabnutzung bleiben so unberücksichtigt. Die im Zweifelsfall überhöhten Werte treffen dann nicht den tatsächlichen Verkehrswert.
Erben können nach §198 Bewertungsgesetz durch ein unabhängiges Gutachten den geringeren Wert dokumentieren und die anfallende Steuerlast mindern. Gerade bei familiären Erbauseinandersetzungen empfiehlt sich die Bewertung der Immobilie durch einen neutralen Sachverständigen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einer Immobilienerbschaft sollte man immer auf Nummer sicher gehen.
Ein neutrales Verkehrswertgutachten spart nicht selten tausende von Euro an Steuer.
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